Mitgliedsantrag und dazugehörenden Dokumente, Satzung



§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können natürliche volljährige Personen werden.
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung,
über deren Annahme der Vorstand durch Beschluss entscheidet. Im Falle der
Ablehnung des Antrages sollen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden.
(3) Mit der Beitrittserklärung erkennt das aufgenommene Mitglied die Satzung des
Vereins für sich als verbindlich an.
(4) Ordentliche Mitglieder sind Anästhesisten, die ein ambulantes Operationszentrum oder
eine damit vergleichbare Einrichtung leiten.
(5) Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft ist ferner die Mitgliedschaft im
Berufsverband Deutscher Anästhesisten.
(6) Von jedem einzelnen ambulanten Operationszentrum oder vergleichbaren Einrichtung
wird in der Regel ein Anästhesist (Partner) die ordentliche Mitgleidschaft erwerben, weitere
Partner werden als außerordentliche Mitglieder geführt.
Die Arbeitsgemeinschaft
Anästhesiologischer
OP-Zentren e.V. hat sich in
ihrer Satzung verpflichtet,
Standards für die Ambulante
Anästhesie zu entwickeln, und
ihre Mitglieder auf die Einhal-
tung dieser und allgemein-
gültiger Richt- und Leitlinien
zu verpflichten.
Um Ihren Mitgliedsantrag
beurteilen zu können, bitten
wir Sie, den Praxiserfassungs-
bogen herunterzuladen, und
nach bestem Wissen und Ge-
wissen ausgefüllt, Ihrem
Mitgliedsantrag beizufügen.